Ein Stiftungsfonds ist eine Zustiftung in den Kapitalstock der Bürgerstiftung, jedoch mit folgenden Besonderheiten: 

  • Der Stiftungsfonds kann für einen bestimmten Zweck aus der Satzung der Bürgerstiftung vorgesehen werden. 
  • Gleichzeitig kann mit dem Stiftungsfonds ein Name versehen werden. 
  • Die Erträge werden entsprechend dem Anteil der Zustiftung am gesamten Vermögen der Bürgerstiftung errechnet.

Ein Stiftungsfonds eignet sich insbesondere für Stifter, die ihr persönliches Engagement dauerhaft sichtbar machen wollen (Mindestbetrag 5.000 Euro).

Steuerlich wird der Stiftungsfonds wie eine Zustiftung behandelt.